Russia Sentenced for Restricting Religious Freedom

Russland wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit verurteilt

Klaus Rösler/Dr. William Yoder - September 03, 2007

M o s k a u – Wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Russland zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Verfahren war von dem Baptistenpastor Peter Barankjewitsch (Tschehov bei Moskau) angestrengt worden. Das berichtet der Ostkirchen-Informationsdienst Forum 18 (Oslo). Barankjewitsch leitet die staatlich nicht registrierte baptistische „Evangelische Christi Gnadenkirche“. Seit im Jahr 2001 ein Feuer ihr Gemeindezentrum zerstört hat, versammelt sich die 15 Mitglieder zählende Gemeinde in Privatwohnungen. Ob der Staat nach dem Urteilsspruch das Geld wirklich zahlt, hält Barankjewitsch „für nicht so wichtig“ wie die Tatsache, dass die Gemeinde überhaupt Recht bekommen habe. Konkret ging es um den Antrag der Gemeinde aus dem Jahr 2002, im Stadtpark öffentliche Gottesdienste feiern zu dürfen. Sämtliche staatlichen Stellen hatten diesen Antrag abgelehnt, unter anderem mit dem Hinweis, dass dann auch anderen Religionsgemeinschaften dieses Recht nicht verwehrt werden dürfe. Dies würde zu einer Störung der öffentlichen Ordnung führen, meinte auch ein Bezirksgericht in Moskau, das sich Ende 2002 in zweiter Instanz mit dem Antrag befasst hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in den ablehnenden Bescheiden einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Religionsfreiheit. Russland hatte der Konvention 1998 zugestimmt. Wenn keine Beschwerde gegen das Urteil einlegt wird, wird es am 25. Oktober 2007 rechtsgültig. In einem ähnlichen Fall, den die Heilsarmee in Moskau angestrengt hatte, hatte Russland im April dieses Jahre eine Geldstrafe nach Angaben von Forum 18 bezahlt. Die Heilsarmee ist in Russland als Kirche anerkannt, nicht aber deren Moskauer Gemeinde. Sie wartet nach wie vor auf ihre offizielle Anerkennung, so der Ostkirchen-Informationsdienst.

Mit dem Fall der Baptistengemeinde von Tschehov befasste sich jetzt auch die staatlich anerkannte Russische Union der Evangeliumschristen-Baptisten in einer Pressemitteilung. Die Baptisten hätten das Recht, „als traditionelle russische Kirche zu gelten“, meinte der baptistische Bauunternehmer, Mäzen und Herausgeber der Zeitschrift „Protestant“, Alexander Semtschenko (Moskau), bei einem Besuch in der Zentrale der Kirche in Moskau. Durch die vielen Jahre, in denen man verfolgt und unterdrückt worden sei, habe man sich dieses Recht verdient. Semtschenko verwies darauf, dass es die Baptisten seit 140 Jahren in Russland gebe: „Unsere Verfassung schreibt vor, dass Russland ein weltlicher Staat ist und garantiert jedem Bürger Glaubensfreiheit.“ Semtschenko bedauerte zutiefst, dass die Gemeinde Tschechov erst bei einer ausländischen Instanz zu ihrem Recht kam: „Aber es war kein Urteil gegen Russland." Es sei vielmehr ein Spruch „gegen unwissende Staatsbeamten, die sich in religiösen Belangen willkürlich verhalten. Doch die Mehrheit der Staatsbeamten handelt gemäß dem russischen Gesetz und nicht nach eigenem Gutdünken". Es mache Sinn, sich an russische Staatsinstanzen zu wenden. Die groben Verstöße in Tschehov führt er auf neugläubige orthodoxe Laien ohne Kenntnisse der historischen Zusammenhänge zurück.

Back