Thirty-two churches and religions now officially recognized in Hungary
Nun 32 Kirchen und Religionen in Ungarn staatlich anerkannt
B u d a p e s t – In Ungarn sind nun 32 Kirchen und Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt; bisher waren es 14. Im Parlament in Budapest stimmten sämtliche Abgeordnete der zwei Regierungsparteien für die Aufnahme von 18 weiteren religiösen Gemeinschaften in den Katalog der sogenannten „privilegierten“ Bekenntnisse. Auf Grundlage des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen „Kirchengesetzes“ sind damit neben Adventisten, Anglikanern, Methodisten, Kopten und Pfingstlern auch Muslime, Mormonen, Hindus, Zeugen Jehovas sowie fünf buddhistische Gemeinschaften staatlich anerkannt. Die 14 bereits zuvor gesetzlich anerkannten Kirchen wurden in ihrem Status bestätigt. Darunter sind auch die Baptisten. Mit der Anerkennung erhalten die Kirchen Steuerfreiheit und die Erlaubnis zu Spendensammlungen und pastoralen Arbeiten in Gefängnissen und Krankenhäusern. Die Oppositionsparteien hatten die Abstimmung boykottiert; die Regierung gehe bei der Anerkennung willkürlich vor, so ihr Vorwurf. Als Kriterien für einen Kirchenstatus gelten unter anderem eine seit mindestens 100 Jahren nachweisbare internationale Tätigkeit und das Wirken in Ungarn seit mindestens 20 Jahren. Ende 2011 hatte die Regierung das ungarische Religionsgesetz verschärft, was zu Protesten auch im Ausland geführt hatte. Zuvor waren 370 Gruppen als Kirchen eingetragen.
Der Präsident des Ungarischen Baptistenbundes, Dr. Kálmán Mészáros (Budapest), hat die Verschärfung des Kirchengesetzes sowie die Aufnahme der 17 weiteren Glaubensgemeinschaften begrüßt. Wie er gegenüber der GEMEINDE sagte, wurden in Ungarn durch den Kommunismus alle Religionen unterdrückt. Nach dessen Fall 1989 habe man daher „ein extrem liberales Kirchengesetz“ verabschiedet. Danach war es jeder Gruppe mit mindestens 100 Mitgliedern möglich, „sich als Kirche registrieren lassen“ und so Steuervergünstigungen zu erhalten. „Viele, die mit Glaube, Kirche oder Religion gar nichts zu tun hatten, haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht“, erinntert sich Mészáros. Es sei „höchste Zeit” gewesen, diesem Missbrauch durch ein neues Kirchengesetzes ein Ende zu machen.
Wie Mészáros weiter erläuerte, gibt es in Ungarn trotz der neuen Gesetzes keine Beschränkungen in der Religionsfreiheit: „Gemeinschaften, die früher Kirchen waren, aber jetzt nicht mehr, dürfen weitgerhin Gottesdienste halten und andere religiöse Tätigkeiten ausüben.” Sie seien als gemeinnützige Vereine registriert. In anderen Ländern Europas gebe es ähnliche Regelungen. So funktioniere in Frankreich jede Kirche als Verein. In England sei nur die Anglikanische Kirche Staatskirche, alle andere Kirchen seien Vereine. Staatskirchen gebe es auch in Island, Dänemark, Norwegen, Finnland, Malta und Griechenland. In Zypern, Polen, Italien und Portugal werde auch zwischen „anerkannten” und „nicht anerkannten” Kirchen unterschieden. Die neue Regelung in Ungarn ist somit „keine ungarische Spezialität”.
Er räumte ein, dass durch das neue Gesetz Fehler ausgebessert worden seien. Wenn die Grenze zwischen „Kirche” und „Verein” neu gezogen werde, könne es passieren, dass einige auf der „falsche” Seite landeten. Dies sei in Ungarn etwa bei den Methodisten der Fall gewesen. Mészáros: „Wir freuen uns, dass dieser bedauerlicher Fehler in solch kurzer Zeit berichtigt wurde.” Zum ungarischen Baptistenbund gehören 368 Gemeinden mit rund 12.000 Mitgliedern.
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Der Präsident des Ungarischen Baptistenbundes, Dr. Kálmán Mészáros (Budapest), hat die Verschärfung des Kirchengesetzes sowie die Aufnahme der 17 weiteren Glaubensgemeinschaften begrüßt. Wie er gegenüber der GEMEINDE sagte, wurden in Ungarn durch den Kommunismus alle Religionen unterdrückt. Nach dessen Fall 1989 habe man daher „ein extrem liberales Kirchengesetz“ verabschiedet. Danach war es jeder Gruppe mit mindestens 100 Mitgliedern möglich, „sich als Kirche registrieren lassen“ und so Steuervergünstigungen zu erhalten. „Viele, die mit Glaube, Kirche oder Religion gar nichts zu tun hatten, haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht“, erinntert sich Mészáros. Es sei „höchste Zeit” gewesen, diesem Missbrauch durch ein neues Kirchengesetzes ein Ende zu machen.
Wie Mészáros weiter erläuerte, gibt es in Ungarn trotz der neuen Gesetzes keine Beschränkungen in der Religionsfreiheit: „Gemeinschaften, die früher Kirchen waren, aber jetzt nicht mehr, dürfen weitgerhin Gottesdienste halten und andere religiöse Tätigkeiten ausüben.” Sie seien als gemeinnützige Vereine registriert. In anderen Ländern Europas gebe es ähnliche Regelungen. So funktioniere in Frankreich jede Kirche als Verein. In England sei nur die Anglikanische Kirche Staatskirche, alle andere Kirchen seien Vereine. Staatskirchen gebe es auch in Island, Dänemark, Norwegen, Finnland, Malta und Griechenland. In Zypern, Polen, Italien und Portugal werde auch zwischen „anerkannten” und „nicht anerkannten” Kirchen unterschieden. Die neue Regelung in Ungarn ist somit „keine ungarische Spezialität”.
Er räumte ein, dass durch das neue Gesetz Fehler ausgebessert worden seien. Wenn die Grenze zwischen „Kirche” und „Verein” neu gezogen werde, könne es passieren, dass einige auf der „falsche” Seite landeten. Dies sei in Ungarn etwa bei den Methodisten der Fall gewesen. Mészáros: „Wir freuen uns, dass dieser bedauerlicher Fehler in solch kurzer Zeit berichtigt wurde.” Zum ungarischen Baptistenbund gehören 368 Gemeinden mit rund 12.000 Mitgliedern.