New Law Assures Religious Freedom in Georgia
Neues Gesetz sichert Religionsfreiheit in Georgien
T i f l i s – In Georgien tritt ein neues Religionsgesetz in Kraft. Wie Medien der Kaukasusrepublik berichten, werden nun auch nicht-orthodoxe Religionsgemeinschaften rechtlich abgesichert. Sie können demnach staatlich anerkannt werden, wenn sie eine historische Beziehung zu Georgien haben oder als Religionsgemeinschaft in einem anderen Mitgliedsstaat des Europarates anerkannt sind. Bisher war dieses Recht allein der Georgisch-Orthodoxen Kirche zugestanden worden.
Die ursprüngliche Gesetznovellierung sah vor, dass nur fünf weitere Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt werden könnten, darunter auch die Baptisten sowie muslimische und jüdische Gemeinschaften. In der nun verabschiedete Version des Gesetzes fehlt die Nennung der Namen.
Für die Streichung und damit die Ausweitung der rechtlichen Anerkennung auf alle in Georgien tätigen Gemeinschaften hatte sich die erste baptistische Bischöfin des Landes, Rusudan Gotziridze, stark gemacht. Sie rief die leitenden Vertreter der fünf Religionsgemeinschaften zu einem Treffen und überzeugte sie davon, auf die Nennung der Namen im Gesetzentwurf zu verzichten, um umfassende Religionsfreiheit zu ermöglichen. Tatsächlich folgte auch das Parlament diesem Vorschlag.
Das geistliche Oberhaupt der Baptisten in Georgien, Erzbischof Malkhaz Songulashvili, verglich die Entscheidung in einer Stellungnahmen für den Europäischen Baptistischen Pressedienst mit dem Toleranzedikt von Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert: „Ich bin davon überzeugt, dass das neue Gesetz im Blick auf religiöse Minderheiten zu einer weiteren Demokratisierung des Landes beitragen wird.“
Georgien ist ein christlich geprägtes Land. Schon 327 wurde das Christentum zur Staatsreligion erklärt. 84 Prozent der 4,4 Millionen Einwohner gehören der Georgischen Orthodoxen Apostelkirche an. 10 Prozent sind Muslime. 200.000 Einwohner gehören zur Armenische Apostolische Kirche, 60.000 zur Armenisch-Katholische Kirche. Zur baptistischen Minderheit gehören rund 5.100 Gläubige in 75 Gemeinden.