Recognition Made Easier for Austrian Churches

In Österreich werden Kirchen künftig leichter anerkannt

Klaus Rösler - November 01, 2010

Wien – Eine gute Nachricht für die bisher in Österreich nicht offiziellen anerkannten kleineren Freikirchen: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat die bisher vorgeschriebene 20-jährige Wartezeit gekippt. Nach den geltenden Bestimmungen muss eine religiöse Gruppe oder Gemeinschaft 20 Jahre lang eine Religion ausüben und seit zehn Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sein, bevor sie in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt wird. Diese Bestimmungen wurden nun als verfassungswidrig aufgehoben. Solche Wartefristen widersprächen dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.

Die Klage hatten der „Bund Evangelikaler Gemeinden" und die „Mennonitische Freikirche" eingebracht. Beide können von dieser Änderung jedoch nicht profitieren. Denn eine weitere Bestimmung, nach der für eine Anerkennung mindestens zwei Promille der Bevölkerung - also rund 16.000 Menschen – der Religionsgemeinschaft angehören müssen, bleibt bestehen. Diese Hürde könnten nur die Aleviten schaffen, die etwa 60.000 Mitglieder in Österreich haben.

Pastor Walter Klimt, Generalsekretär der Baptistengemeinden in Österreich, wies bei einer juristische Tagung in Wien über Probleme im österreichischen Religionsrecht darauf hin, dass seine Kirche mit weltweit rund 120 Millionen Mitgliedern zu den größten reformatorischen Kirchen der Welt gehöre. Die Baptisten seien zudem seit 141 Jahren in Österreich tätig. Trotzdem gebe es keine Chance auf den Status als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Zum Bund der Baptistengemeinden in Österreich gehören 25 Gemeinden mit rund 1.500 Mitgliedern.

Bei derselben Tagung erläuterte der Wiener Kirchenrechtler Prof. Richard Potz, dass es für die Bekenntnisgemeinschaften derzeit keine faire Möglichkeit gebe, den Status einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu erreichen. Er kritisierte in dem Zusammenhang die Mindest-Mitgliederzahl von 16.000, die viel zu hoch angesetzt sei. Er erinnerte auch daran, dass die österreichische Regelung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mehrmals verurteilt worden sei. Deshalb brauche es eine Revision des derzeitigen Gesetzes. Die anerkannten Kirchen, allen voran die katholische und die evangelische Kirche, sollten von sich aus aktiv werden und grundrechtskonforme Lösungen erarbeiten, riet Potz.

Derzeit sind in Österreich 14 Religionsgemeinschaften anerkannt. Als Bekenntnisgemeinschaften sind u.a. die Baptisten, Adventisten und Evangelikalen registriert.

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